Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

1. Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Claudia Rahlmeier Fotografie (im folgenden Fotograf genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen

2. Die gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

5.

II. Auftragsproduktion

1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenänderungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 20% zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2. Der Fotograf berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.

4. Sind vom Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

5.

III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassendes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffenstufe oder in welcher technischen Form Sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für das elektronische oder digitale übermittelte Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotograf gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. §2 Ab.1s Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Das überlassende Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografens und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte zur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

7.

IV. Nutzungsrecht / Urheberrecht

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjekts.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einem Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4. Jede über Ziffer 3 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichem Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
– Eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbändern, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials.
– Die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (magnetische, optische, magnetoptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.) soweit dieses nicht zur technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB dient.
– Jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahmen oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich nicht um interne elektronische Archie des Kunden handelt)
– Die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. Die Urheber der verwendeten Werte und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne §8Urhg

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf anderen Konzerne, Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

8. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an dem Bildmaterial nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetztes zu.

9. Das vom Fotografen hergestellte Bildmaterial ist grundsätzlich für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt

10. Der Fotograf behält in jedem Falle das Recht das angefertigte Bildmaterial für eigene Zwecke weiter zu Nutzen.

11.

V. Haftung

1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechen über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werte der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge

2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

3. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er der seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf, wenn nicht anders vereinbart – nur bei Vorsatz und grober Fahrtlässigkeit.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Erstansprüche Dritter, die auf der Verletzung der Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

5. Für das Shooting wird ferner keinerlei Haftung an Sach- oder Personenschäden übernommen.

6.

VI. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modelhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahmen fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit der jeweiligen Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layouts- und Präsentationszwecken fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 75,00 Euro pro Aufnahme an.

6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsfreien Gegenforderungen.

7.

VII. Rückgabe des Bildmaterials

1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch nach 3 Monaten nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurück zu senden; Beigefügt sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

3. Überlässt der Fotograf aus Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis das Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurück zu geben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Dateien sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurück zu geben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

5.

VIII. Vertragsstrafe / Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Widergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

3.

IX. Bildbearbeitung

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bildmaterial des Fotografen digital so zu speichern, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird und bleibt. IPTC und XMP Metadaten müssen bei digitalen Fotos intakt bleiben.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass Sie bei jeder Wiederhabe auf Bildschirmen, bei aller Art von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

3. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftrag, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt dem Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruht.

4

X. Allgemeines

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die gültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
Stand 17.04.2018

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